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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z   

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https://dejure.org/2021,52329
OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z (https://dejure.org/2021,52329)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z (https://dejure.org/2021,52329)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Dezember 2021 - 2 L 92/20.Z (https://dejure.org/2021,52329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Forderung von Zwischenzinsen wegen nicht fristgerechter Verwendung von Städtebaufördermittel; Verschulden des Zuwendungsempfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 49a Abs. 4 S. 1
    Ermessen; Fördermittel; Verschulden; Zinssatz; Zwischenzinsen; Forderung von Zwischenzinsen

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 49a Abs. 4 S. 1
    Verzicht auf die Forderung von Zwischenzinsen nach § 49a Abs. 4 Satz 1 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 - juris Rn. 37 f.) und des Senats (Urteil vom 26. September 2017 - 2 L 151/15 - juris Rn. 39, m.w.N.) ist, wenn der Widerruf der Bewilligung einer Subvention im behördlichen Ermessen steht, diese in der Regel zu widerrufen.

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O., Rn. 35, 38; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 10 B 1.18 - juris Rn. 3, 5) ein außergewöhnlicher Umstand, der einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Forderung von Zinsen nach § 49a Abs. 4 Satz 1 VwVfG möglich erscheinen lässt, fehlendes Verschulden des Zuwendungsempfängers sein.

    Hinsichtlich des Verschuldens kommt es allerdings nicht nur darauf an, ob es dem Zuwendungsempfänger möglich war, die empfangene Leistung eher als geschehen zu verwenden; vielmehr hat es der Empfänger der Leistung grundsätzlich auch zu vertreten, dass er diese ggf. zu früh angefordert oder zwischenzeitlich nicht zurückgezahlt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O., Rn. 38).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 2 L 151/15

    Verjährung von Zinsen wegen nicht alsbald verwendeter Städtebaufördermittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
    Insoweit schließe sich das Gericht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil des Senats vom 26. September 2017 - 2 L 151/15) an.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 - juris Rn. 37 f.) und des Senats (Urteil vom 26. September 2017 - 2 L 151/15 - juris Rn. 39, m.w.N.) ist, wenn der Widerruf der Bewilligung einer Subvention im behördlichen Ermessen steht, diese in der Regel zu widerrufen.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10

    Rückforderung einer Subvention wegen auflagewidriger Vergabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
    Eine Reduzierung der Verzinsung auf den vom Zuwendungsempfänger tatsächlich erzielten Zinssatz ist nicht geboten (VGH BW, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 - juris Rn. 68).
  • BVerwG, 31.07.2018 - 10 B 1.18

    Festsetzung von Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2021 - 2 L 92/20
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2002, a.a.O., Rn. 35, 38; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 10 B 1.18 - juris Rn. 3, 5) ein außergewöhnlicher Umstand, der einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Forderung von Zinsen nach § 49a Abs. 4 Satz 1 VwVfG möglich erscheinen lässt, fehlendes Verschulden des Zuwendungsempfängers sein.
  • VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20

    Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist

    Dies hat zur Folge, dass nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, diese in der Begründung des Bescheids zu erwägen sind (OVG LSA, Beschluss vom 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris Rn.2).

    Allein der Hinweis auf bei vielen Fördermittelempfängern bestehende Schwierigkeiten bei der alsbaldigen Verwendung der Fördermittel genügt dabei jedoch nicht, um ein Vertretenmüssen und damit ein Verschulden des Zuwendungsempfängers auszuschließen (OVG LSA, Beschluss vom 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris Rn. 2).

    Irrelevant dürfte insoweit sein, ob dem Beklagten die Schwierigkeiten bekannt waren oder nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris Rn. 2).

    Insoweit folgt die Kammer der im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.12.2021 vertretenen überzeugenden Rechtsauffassung (OVG LSA, Beschluss vom 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris Rn. 2) und macht sich diese zu Eigen:.

  • VG Magdeburg, 03.03.2023 - 3 A 253/20

    Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist

    Dies hat zur Folge, dass nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, diese in der Begründung des Bescheids zu erwägen sind (OVG LSA, B. v. 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris Rdnr. 2; VG Magdeburg, U. v. 13.09.2022 - 4 A 214/20 -, juris, Rdnr. 55 m. w. N.).

    Allein der Hinweis auf bestehende Schwierigkeiten bei der alsbaldigen Verwendung der Fördermittel genügt dabei jedoch nicht, um ein Vertretenmüssen und damit ein Verschulden des Zuwendungsempfängers auszuschließen (OVG LSA, B. v. 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris, Rdnr. 2).

    Irrelevant ist insoweit, ob dem Beklagten die Schwierigkeiten bekannt waren oder nicht (vgl. OVG LSA, B. v. 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, juris, Rdnr. 2).

  • VG München, 24.11.2022 - M 15 K 20.5121

    Krankenhausfinanzierungsrecht, Verzinsung wegen nicht alsbald verwendeter

    Dementsprechend genügt allein der Hinweis auf bei vielen Fördermittelempfängern bestehende Schwierigkeiten bei der alsbaldigen Verwendung von Fördermitteln nicht, um ein Vertretenmüssen und damit ein Verschulden des Fördermittelempfängers auszuschließen (vgl. zu Verzögerungen bei der Rechnungslegung: OVG LSA, B.v. 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z - juris Rn. 2).

    Ohnehin dürfte es sich dabei um ein allgemeines Problem handeln, dass alle Fördermittelempfänger betrifft und daher keine Besonderheit des Einzelfalls darstellt, die eine vom Regelfall abweichende Ermessensentscheidung rechtfertigen könnte (vgl. OVG LSA, B.v. 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z - juris Rn. 2).

  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 3 A 125/19

    Zinserhebung nach Widerruf landwirtschaftlicher Subventionen

    Im Übrigen ist nach dem klaren Wortlaut der Norm ("ist ... mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ... zu verzinsen") für ein Ermessen zur behördlichen Absenkung des Zinssatzes kein Raum (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2021 - 2 L 92/20.Z -, zit. nach juris, Rn. 2).
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